Wer eine Webseite betreibt, einen Blog veröffentlicht oder Social Media für den Verein, das Ehrenamt oder die Selbstständigkeit nutzt, kommt früher oder später mit dem Thema Impressum in Berührung. Das betrifft auch viele Träger der Digital-Kompass Standorte, etwa Vereine, Mehrgenerationenhäuser, Bibliotheken oder andere gemeinnützige Einrichtungen. Trotzdem herrscht häufig Unsicherheit darüber, welche Angaben erforderlich sind und für wen die Impressumspflicht überhaupt gilt.
Der Leitfaden der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland gibt hierzu einen verständlichen Überblick und hilft dabei, typische Fehler zu vermeiden. Einige zentrale Punkte stellen wir hier kurz vor.
Wer benötigt ein Impressum?
Viele Menschen gehen davon aus, dass nur Unternehmen oder Online-Shops ein Impressum benötigen. Tatsächlich kann die Pflicht aber auch für Vereine, Verbände, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Betreiberinnen und Betreiber von Blogs oder Social-Media-Profilen gelten.
Entscheidend ist oft nicht, ob mit einer Webseite direkt Geld verdient wird, sondern ob ein Angebot dauerhaft und mit einem organisatorischen oder wirtschaftlichen Zweck betrieben wird.
Welche Angaben gehören hinein?
Ein Impressum soll offenlegen, wer hinter einem Online-Angebot steht. Dazu gehören in der Regel Angaben zur verantwortlichen Person oder Organisation sowie Kontaktmöglichkeiten.
Je nach Rechtsform oder Tätigkeit können zusätzliche Informationen erforderlich sein, beispielsweise Angaben zu Registereinträgen, Aufsichtsbehörden oder berufsrechtlichen Regelungen.
Nicht nur für Webseiten wichtig
Auch auf Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube oder LinkedIn kann eine Impressumspflicht bestehen. Wer diese Kanäle für den Verein, das Unternehmen oder die eigene berufliche Tätigkeit nutzt, sollte prüfen, ob eine Anbieterkennzeichnung notwendig ist und ob sie leicht auffindbar ist.
Häufige Fehler vermeiden
Damit Besucherinnen und Besucher die erforderlichen Informationen schnell finden, sollte das Impressum von jeder Unterseite der Webseite aus gut erreichbar sein. Zudem empfiehlt es sich, die Angaben regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Wichtig ist auch, dass die angegebenen Kontaktdaten tatsächlich funktionieren. Die E-Mail-Adresse sollte dauerhaft erreichbar sein. Ein Kontaktformular kann die Kontaktaufnahme ergänzen, ersetzt die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum jedoch nicht.
Der Leitfaden zum Download
Der Leitfaden „Das Impressum im Internet – Ein Leitfaden für die Anbieterkennzeichnung auf der Website“ erläutert die wichtigsten Anforderungen verständlich und praxisnah. Den Leitfaden finden Sie auf der Webseite des Europäischen Verbraucherschutzes.

