Videoaufzeichnungen – eigentlich nichts Neues. Oder?
Seit geraumer Zeit ist im Internet eine zunehmend problematische Vorgehensweise zu beobachten: Videokonferenzen, Online-Vorträge und Webinare werden ohne das Wissen und ohne die ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmenden aufgezeichnet.
Grundsätzlich ist die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen nichts Ungewöhnliches. In vielen Fällen dient sie dazu, Inhalte im Nachgang zur Verfügung zu stellen oder Veranstaltungen zu dokumentieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beteiligten transparent darüber informiert werden und die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Zum Problem
Bei dieser Vorgehensweise erfolgen Aufzeichnungen unbemerkt. In einigen Fällen kommen externe Programme, Browsererweiterungen oder andere Dienste zum Einsatz, die Bild- und Toninhalte mitschneiden können. Dadurch erscheint innerhalb der verwendeten Konferenzsoftware unter Umständen kein eindeutiger Hinweis auf die Aufzeichnung. Weder die Veranstaltenden noch die Teilnehmenden müssen daher zwangsläufig erkennen, dass das Geschehen aufgezeichnet wird.
Möglicherweise fallen Ihnen während einer Videokonferenz ungewöhnliche oder unbekannte Namen in der Teilnehmerliste auf. Auch bei einer vorherigen Registrierung können unter Umständen verdächtige Einträge erscheinen. Dies könnten die Personen sein, die die Aufzeichnung aufnehmen.
Was passiert nach der Videokonferenz?
Einige Zeit nach der Veranstaltung erhalten Sie möglicherweise eine E-Mail mit dem Hinweis, dass eine Aufzeichnung Ihrer Videokonferenz erstellt wurde.
In dieser Nachricht wird auch die Möglichkeit angeboten, die Aufzeichnung einzusehen oder löschen zu lassen.
Das Problem: Eine solche E-Mail kann auf den ersten Blick völlig unscheinbar wirken. Zwischen zahlreichen anderen Nachrichten wird sie möglicherweise übersehen, als gewöhnliche Benachrichtigung eingestuft oder sogar für Werbung gehalten.
Währenddessen könnten bereits Inhalte der Konferenz gespeichert worden sein – darunter möglicherweise Wortbeiträge, Präsentationen, personenbezogene Daten und Bildaufnahmen.
Wie können Sie sich schützen?
- Warteraum aktivieren und unbekannte Teilnehmende vor der Zulassung prüfen. Gegebenenfalls Teilnehmende kurz bitten die Kamera anzustellen, um sicherzustellen, dass es sich um Menschen handelt.
- Keine Meeting-Links öffentlich teilen.
- Bei größeren Veranstaltungen die Teilnehmerliste im Blick behalten und verdächtige Personen entfernen.
- Browsererweiterungen sind nicht unbedingt vertrauenswürdig. Deaktivieren Sie möglichst diese, die Videokonferenzen oder Notizen vereinfachen wollen.
Zusätzlich, sofern technisch möglich:
- Die Funktion „Bildschirm teilen“ standardmäßig auf Hosts bzw. berechtigte Personen beschränken.
- Den Zugriff auf die Aufzeichnung auf Hosts und ausdrücklich autorisierte Personen begrenzen.
- Lokale und Cloud-Aufzeichnungen nur bei Bedarf zulassen und die entsprechenden Berechtigungen kontrollieren.
- Möglicherweise vorab mit Registrierung arbeiten. Einige Videokonferenz-Plattformen ermöglichen es, die interessierten Teilnehmenden zu bitten, sich vor der Konferenz anzumelden. Danach können Sie bestenfalls manuell bestätigen, wer den Link bekommen soll.
- Auf unbekannte oder ungewöhnliche Anzeigenamen, mehrfach auftretende Konten und verdächtige Anmeldungen achten.
- Bei öffentlichen Webinaren nach Möglichkeit einen Host und einen Co-Host einsetzen, die die Teilnehmerverwaltung übernehmen.
- Vor Beginn darauf hinweisen, dass Aufzeichnungen oder Weiterveröffentlichungen ohne Genehmigung nicht gestattet sind.
- Bei externen Veranstaltungen klar kommunizieren, ob und durch wen eine Aufzeichnung erfolgt.

