Digital-Kompass jetzt in neuem Design

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Der Digital-Kompass hat das Ziel, die Internetseite www.digital-kompass.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite sind mit den genannten Anforderungen zum größten Teil vereinbar. Wir sind bemüht, die verbleibenden Barrieren schnellstmöglich zu beheben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche der Website sind (noch) nicht barrierefrei:

  • Es fehlen Inhalte in Leichter Sprache
  • Es fehlen Inhalte in Gebärdenspache

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Website zu verbessern. Kontaktieren Sie uns gerne zu einzelnen Stellen, dann können wir die Überarbeitung hier ggf. priorisieren.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Thema Barrierefreiheit? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

info[at]digital-kompass.de

Oder benutzen Sie dazu unser Kontaktformular

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik