18. September 2025

Aus aller Welt

Barrierefrei reisen

Das Bild zeigt einen Bahnhof mit einfahrendem Zug bei Sonnenaufgang
Quelle
pexels.com

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland klärt auf:

Bahnfahren mit Behinderung: Barrieren und Lösungen in Europa

Für Menschen mit Behinderung ist das Bahnfahren in andere EU-Länder oft eine zusätzliche Herausforderung. Dürfen Begleitpersonen kostenlos mitfahren? Wann und wo muss der Hilfebedarf angemeldet werden? Gibt es die Möglichkeit, das Gepäck vorab zu versenden? Wo finde ich Infos darüber, ob der Bahnhof in einem anderen EU-Land barrierefrei ist? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet auf zwei neuen Webseiten umfassende Informationen.

Unterschiedliche Regelungen: Begleitpersonen – kostenlos oder nicht?

Die Regelungen zur kostenlosen Mitnahme von Begleitpersonen unterscheiden sich von Land zu Land. So müssen in Schweden Begleitpersonen immer für ihr Ticket bezahlen. Anders in Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien und Frankreich. Hier dürfen Begleitpersonen blinder Fahrgäste kostenlos mitreisen. In Belgien, Deutschland, Dänemark, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, der Slowakei und der Tschechischen Republik erkennen die Bahngesellschaften alle Einschränkungen an, sodass auch Rollstuhlfahrende ihre Begleitperson kostenlos mitnehmen dürfen. 

Die Voraussetzung: Die Person mit Behinderung muss einen gültigen deutschen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ besitzen, und die Fahrkarte in Deutschland gekauft haben.

Doch was passiert, wenn ich in einem anderen EU-Land auf die nationale Bahn umsteigen möchte? Auch das ist möglich – allerdings nur, wenn die Fahrkarte nicht bei der ausländischen Bahngesellschaft erworben wurde, sondern bei der deutschen.

Ausführliche Informationen zur Mitnahme von Begleitpersonen finden Sie auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland

Hilfebedarf anmelden: Wo und wann?

Wird die Fahrkarte in Deutschland gekauft, kann der grenzüberschreitende Hilfebedarf bei der Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn AG angemeldet werden, die dann alle weiteren Schritte einleitet. Bei Fahrten innerhalb eines einzelnen EU-Landes ist die jeweilige nationale Service-Zentrale der richtige Ansprechpartner. 

Bleibt die Frage, wie lange im Voraus der Hilfebedarf angemeldet werden muss. Laut Fahrgastrechteverordnung sind es 24 Stunden. Doch viele Bahngesellschaften haben auch verkürzte Fristen. So genügt es in Belgien an 41 Bahnhöfen, den Hilfebedarf bis zu 3 Stunden vor Abfahrt des Zuges anzumelden.

Die Kontaktmöglichkeiten sowie die Anmeldefristen aller europäischen Service-Zentralen finden Sie auf der Internetseite: Barrierefrei reisen durch Europa: Länderübersicht

Anerkennung des deutschen Schwerbehindertenausweises: Gilt er europaweit?

Derzeit noch nicht. Dänemark ist eines der wenigen Länder, das den deutschen Schwerbehindertenausweis anerkennt. Es genügt, ihn während der Fahrt vorzuzeigen. Und er berechtigt zu einer Ermäßigung beim Fahrkartenkauf von 50 Prozent. Auch Österreich erkennt den Ausweis an, allerdings ohne Preisnachlass.

Doch es gibt Hoffnung: Ab Juni 2028 wird der Europäische Behindertenausweis eingeführt, der die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus ermöglicht. Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderung in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen die gleichen Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen nutzen können, wie die Menschen, die in diesem Land leben.

Weitere Informationen zum Europäischen Behindertenausweis, wann er kommt, welche Vorteile er bringt, für welche Bereiche er gilt, finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Von
N. Bramati