12. Januar 2021

Die elektronische ID richtig nutzen: Das kann der Online-Ausweis

Online-Personalausweis
Quelle
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Bereits seit 2010 ist in Deutschland der sogenannte elektronische Identitätsnachweis (eID) möglich. Das heißt, jeder Personalausweis, der seither ausgegeben wurde (erkennbar am Scheckkartenformat und dem weißen Viereck mit grün-blauem Kreis darin auf der Rückseite), enthält einen Datenchip, mit dessen Hilfe man sich beispielsweise bei digitalen Behördengängen identifizieren und diese schnell im Netz erledigen kann. Dennoch nutzt ein Großteil der Bürger:innen diese Technik nach wie vor nicht oder weiß nicht einmal über deren Funktionen Bescheid. Dabei ist die Nutzung seit 2017 bei der Ausgabe der Ausweise sogar automatisch freigeschaltet – es sei denn, man möchte sie sperren lassen.

Im eGovernment Monitor 2019 haben lediglich sechs Prozent der Befragten angeben die eID-Funktion schon einmal verwendet zu haben (hier nachzulesen --> https://initiatived21.de/app/uploads/2019/10/egovernment-monitor-2019.pdf. Mögliche Gründe für die eher ablehnende Haltung in der Bevölkerung liefert die Studie ebenfalls: So fehlt bei vielen das Vertrauen in die Technik, die Handhabung ist zu umständlich oder es wird schlicht kein Mehrwert gesehen. Wir haben uns die Kritikpunkte einmal genauer angesehen.

Wie sicher ist der elektronische Identitätsnachweis?

Sehr sicher. Die Übertragung der Daten erfolgt mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, ist also vom Gerät bis hin zum Dienstleister oder der Behörde chiffriert. Zudem kann man selbst bestimmen, welche Daten gesendet werden sollen. Ausgelesen werden können sie nur von Institutionen mit entsprechendem Zertifikat vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zudem ist die Eingabe einer sechsstelligen PIN notwendig.

Tipps zum Schutz der Online-Ausweis-Daten hat das BSI hier zusammengestellt: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/sicherheit/sicherheit-node.html

Wie kompliziert ist die Anwendung?

Wer einen neueren Personalausweis besitzt, diesen aber vor 2017 bekommen hat, muss die eID-Funktion zunächst aktivieren lassen. Dies geschieht im lokalen Bürgeramt. In der Folge erhalten Sie einen Brief mit einer Entsperrnummer und der sogenannten Transport-PIN, die dann durch eine selbst gewählte Kombination ausgetauscht wird. Haben Sie ab 2017 einen neuen Personalausweis erhalten, entfällt dieser Schritt. Für die eigentliche Nutzung ist ein Gerät notwendig, das den Chip im Ausweis auslesen kann. Das kann ein eigenständiges Kartenlesegerät sein oder ein Smartphone (iOS oder Android) mit NFC-Schnittstelle. Mit der kostenfrei vom Bund bereitgestellten AusweisApp2 (verfügbar seit 1. Dezember 2020) ist eine reine Smartphone-Nutzung machbar. Dadurch ist die Handhabung mittlerweile deutlich einfacher, da die App beispielsweise auf Knopfdruck prüfen kann, ob alle Voraussetzungen (eID aktiviert und technische Anforderungen an das Smartphone) erfüllt sind.

Liste geeigneter Kartenlesegeräte: https://www.ausweisapp.bund.de/kompatible-geraete/kartenlesegeraete/
Liste geeigneter Smartphones/Tablets: https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete/

Was kann ich mit meiner Online-Identität anfangen?

Eine ganze Menge. Das bekannteste Beispiel ist wohl die Identifikation bei der elektronischen Steuererklärungsanwendung ELSTER. Neben Angelegenheiten bei offiziellen Behörden und Ämtern (Kfz-Zulassung, Urkundenservice, Rentenversicherung) sind unter anderem auch Banken oder Telekommunikationsanbieter dabei. In der AusweisApp2 findet man eine Liste mit Behörden und Unternehmen, die die Berechtigung für die eID-Funktion haben.

Der elektronische Identitätsnachweis ist demnach (mittlerweile) besser als sein Ruf. Die angepasste App und die damit verbundenen Potenziale dürften die Nutzungszahlen deutlich steigen lassen. Übrigens: Ab dem 02. August 2021 werden bei neu ausgestellten Personalausweisen zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert. Mit den biometrischen Daten soll die Sicherheit erhöht werden. Falls Behörden Zweifel an der Identität einer Person haben, können sie schnell die Abdrücke mit der Datenbank abgleichen und so Betrugsversuche erkennen. 

Von
D.Lehmann