12. Januar 2021

Digitale Gesundheit 2021: Die elektronische Patientenakte (ePA)

Gesundheit
Quelle
eHealth_Fotolia_180462648_L

Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte ändert sich 2021 so einiges im Gesundheitswesen. Im Folgenden haben wir Ihnen die vier wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema zusammengestellt: 

Was ist die elektronische Patientenakte?
Mit Beginn des Jahres 2021 hat die Einführungs- und Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) begonnen. Seit dem 1. Januar können Versicherte diese über ihre jeweilige Krankenkasse erhalten. Bislang werden die Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern dezentral, beispielsweise in verschiedenen Arztpraxen, gespeichert. Mithilfe der ePA sollen zukünftig unterschiedlichste Daten digital zusammengeführt und genutzt werden: Arztbriefe, Befunde, Therapiemaßnahmen, Medikamentenpläne sowie viele weitere medizinische Dokumente.

Warum gibt es die ePA?
Ziel der ePA ist es, Versicherte besser mit Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und weiteren medizinischen Leistungserbringern zu vernetzen. Von behandelnder Seite kann mithilfe der ePA die Krankheitsgeschichte von Patientinnen und Patienten besser nachvollzogen und so die bestmögliche Behandlung gewählt werden. Vorteilhaft: Versicherte haben auf ihre eigenen Gesundheitsdaten zentralen und digitalen Zugriff und müssen zuhause keine Papiersammlung mit Behandlungsdokumenten pflegen. 

Wie funktioniert die Handhabung der ePA?
Versicherte können selbst entscheiden, ob sie die ePA beantragen und nutzen möchten – die Nutzung basiert auf Freiwilligkeit. Sofern sich Versicherte für eine ePA entscheiden, können sie diese über ihre Krankenkasse beantragen und zunächst per Smartphone oder Tablet in einer entsprechenden App verwalten. Es soll Versicherten möglich sein, die App eigenständig mit Dokumenten zu befüllen, spezifische Inhalte freizugeben, zu beschränken oder zu löschen.  Da sich das System um die ePA zunächst in der Erprobung befindet, werden bestimmte Funktionen der App erst nach und nach zur Verfügung stehen. 
Ab Juli 2021 soll der direkte Zugriff auf die ePA für Patientinnen und Patienten auch in Arztpraxen oder Krankhäusern mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte und einer PIN möglich sein. Generell gilt: Allein der oder die Versicherte entscheidet, wer, wann, wo und wie viel Zugriff auf die eigene ePA erhält. Für konkrete Nutzungshinweise zur ePA sowie der zugehörigen App, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Ausblick - Wann hält die ePA Einzug in den Alltag?
Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt die ePA als „ein lernendes System“. Da es sich bei der elektronischen Patientenakte um ein großes und bundesweites Digitalprojekt handelt, bedarf es zunächst einer ausführlichen Testung, um deren Funktionsweise im medizinischen Regelbetrieb abzusichern. Aktuell testen nur bestimmte Arztpraxen und
 Krankenhäuser die Handhabung der ePA. Mit Ablauf der Testphase können Versicherte ab Juli 2021 über die ePA mit ca. 200.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern vernetzt sein. 


Weiterführende Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
https://www.kzbv.de/elektronische-patientenakte.1256.de.html

Von
E.Nehse