09. März 2020

Digitaler Nachlass: So regeln Sie Ihre Daten für den Todesfall

Ältere liest vor dem Laptop Rechnung
Quelle
Shutterstock | richardjohnson

E-Mails, soziale Netzwerke, Online-Foren und Streaming-Anbieter: Im Laufe des Lebens kann sich eine beachtliche Zahl an Internet-Diensten ansammeln. Dienste, die viele persönliche Informationen enthalten können oder an bestehende Verträge gekoppelt sind. Daher ist es wichtig zu Lebzeiten das digitale Erbe, auch digitaler Nachlass genannt, zu regeln. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Daten Ihren Wünschen entsprechend verwaltet, verändert oder gelöscht werden und keine Kosten aus Ihren Verbindlichkeiten für Ihre Erben entstehen. Wie das genau geht, zeigen wir in den nachfolgenden Schritten.

Überblick verschaffen und Daten aktuell halten

Um für sich selbst und die Erben überhaupt klar bestimmen zu können, wie mit den einzelnen Konten und Profilen verfahren werden soll, müssen diese erst einmal aufgelistet werden. Zu den nötigen Angaben gehören der Name und die Internetadresse des Anbieters, der Nutzername und/oder die dort verwendete E-Mail-Adresse sowie das notwendige Passwort. Falls das Konto zusätzlich durch beispielsweise eine Zwei-Faktor-Authentisierung geschützt ist, sollte dieser Hinweis ebenfalls enthalten sein. Ein Musterformular von test.de finden Sie hier (unter "Zugangsdaten auflisten"): Zur Webseite von test.de Halten Sie diese Liste aktuell und bewahren Sie sie ausgedruckt an einem sicheren Ort auf oder speichern Sie sie auf einem verschlüsselten USB-Stick. Auch sollten Sie Daten, die sie definitiv nicht mehr benötigen, regelmäßig löschen, damit diese nicht mehr in die falschen Hände fallen können.

Vertrauensperson bestimmen und/oder Vollmacht erstellen

Den Zugriff auf die Übersicht Ihrer Nutzerkonten geben Sie einer Person Ihres Vertrauens. Verbindlicher ist allerdings eine Vollmacht, die eine Person befugt in Ihrem Sinne mit Ihren Daten und allen dazugehörenden Geräten, Profile und Konten umzugehen. Sie können dabei detailliert festhalten, wie mit bestimmten Informationen, zum Beispiel Fotos, verfahren werden soll. Wichtig: Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst, mit einem Datum versehen und unterschrieben sein. Unabdingbar ist, dass sie "über den Tod hinaus" gilt. Ein Musterformular der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier: Zum PDF-Download Wer möchte, kann seinen digitalen Nachlass auch testamentarisch bestimmen.

Angehörige und/oder Vertrauensperson informieren

Geben Sie Ihren Angehörigen und/oder Ihrer Vertrauensperson Bescheid, an welchem Ort Sie den Überblick zu Ihren Nutzerkonten aufbewahren und wer genau in welchem Maße für die Verwaltung zuständig ist.

Optional: Digitale Nachlassdienste in Anspruch nehmen

Oft bieten schon Bestatter die digitale Nachlassverwaltung an. Mittlerweile gibt es aber auch viele andere Unternehmen, die mit der Regelung des digitalen Erbes beauftragt werden können. Ist dies der Fall, sollten Sie das auch Ihren Angehörigen und/oder Ihrer Vertrauensperson mitteilen. Achtung: Vertrauen Sie einem kommerziellen Unternehmen keine Passwörter oder Geräte an. Das birgt die Gefahr womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte weiterzugeben.

Aus unserer Material-Fundgrube

Weitere Infos erhalten Sie auch in unser Anleitung #14: Digitaler Nachlass - Was passiert mit meinen Daten nach dem Tod?

Von
D.Lehmann