28. Februar 2018

Elektronische Gesundheitsakte: Der Daten-Doktor

Smartphone mit Pflaster

Lange Wartezeiten, kaum freie Termine und ein ineffizienter Umgang mit Patienteninformationen, sobald mehrere Ärzte an der Behandlung beteiligt sind: Solche Probleme sind in den Gesundheitssystemen der Industrienationen keine Seltenheit. Grund genug für die drei US-Giga-Unternehmen Amazon (Online-Versandhändler), Berkshire Hathaway (Holdinggesellschaft von Warren Buffet) und JPMorgan Chase (größte Bank der USA) bereits vor einem Monat eine gemeinsame, bessere und vor allem günstigere Gesundheitsversorgung für ihre Mitarbeiter anzukündigen.

Wie die genau aussehen soll, darüber wird nach wie vor spekuliert. Dass ein Bedarf danach besteht, steht allerdings außer Frage. Als fundamentale Probleme hat in der laufenden Debatte unter anderem der Economist zwei Dinge festgestellt: Heutige Patienten wissen zu wenig über ihre eigenen medizinischen Daten und haben dementsprechend auch nicht die nötige Kontrolle darüber. Dabei ließe sich das relativ simpel lösen.

Gesundheits-Apps lernen dazu

Mit Gesundheits-Apps und entsprechenden Wearables (Computersysteme, die in die Kleidung integriert sind oder vom Nutzer getragen werden) lassen sich schon jetzt bestimmte Werte wie die Herzfreqenz messen, analysieren und aufbereiten. "Kluge" Algorithmen vergleichen diese Werte unter Berücksichtigung der zuvor getätigten Angaben wie Körpergröße, Geschlecht und Alter mit anderen, lernen so dazu - und werden in der Hinsicht zu einem immer besseren "Digital-Doktor". "Das Smartphone des Patienten ist das Stethoskop des 21. Jahrhunderts", sagte Franz Bartmann vom Vorstand der Bundesärztekammer bei der nach eigenen Angaben weltgrößten Medizinmesse Medica vergangenes Jahr in Düsseldorf.

Mit dem Zugang zu einer eigenen zentral oder dezentral gespeicherten Akte könnten darüber hinaus ungenaue oder unnötige Behandlungsmethoden erkannt und vermieden werden. In der Theorie sollen Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und andere medizinische Einrichtungen jederzeit auf sie zugreifen können - vorausgesetzt, der Patient hat seine Zustimmung gegeben. In Deutschland führt man dazu seit 2011 vereinzelte regionale Tests durch, in Österreich gibt es die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) seit 2014.

Fehlende Informationen können eine Behandlung beeinträchtigen

Einer von mehreren Knackpunkten bei der neuen Technik ist der Datenschutz. Kritiker bemängeln, dass dieser kaum permanent gewährleistet werden könne. Auf der praktischen Seite könnte die Anwendung dadurch weitaus weniger effizient als gedacht sein. Dann nämlich, wenn der Patient von seiner Entscheidungshoheit Gebrauch macht und bestimmte Daten nicht speichern lässt - für die korrekte Behandlung ein großes Problem. "Das Gut Gesundheit ist höher als das Gut informationelle Selbstbestimmung", meint deshalb Dirk Heckmann, Professor für Öffentliches Recht, Sicheheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau. 

In den USA schaut man derweil weiter gespannt auf das Projekt von Amazon, Berkshire Hathaway und JPMorgan Chase. Sollte deren Modell Erfolg haben, könnte es alsbald Nachahmer hervorbringen.

Von
D.Lehmann