13. Juni 2022

Digitale Veranstaltung

Rückblick: Die elektronische Patientenakte

Arzt mit Tablet und Grafik
Quelle
Shutterstock | Wright Studio

In der elektronischen Patientenakte können die eigenen Gesundheitsdaten gespeichert werden. Was genau zu beachten ist, wird hier erklärt.

Die elektronische Patientenakte ist eine von den Versicherten geführte elektronische Akte!

  • Sie bündelt alle Gesundheitsdaten an einem Ort
  • Daten können digital hochgeladen, gespeichert, gelesen, verwendet und gelöscht werden z.B. Befunde, Röntgenbilder, Notfalldaten, elektronischer Medikationsplan,…

Vorteile der elektronischen Patientenakte:

  • Überblick über die Krankengeschichte
  • Zugang lässt sich individuell anpassen
  • wichtige Gesundheitspässe immer dabei
  • Daten sind sicher
  • schafft eine vernetzte Gesundheitsversorgung

Der Weg zur elektronischen Patientenakte:

Schritt 1: Elektronische Gesundheitskarte mit PIN bei der Krankenkasse beantragen

Eine neue elektronische Gesundheitskarte erkennen Sie an der 6-stelligen individuellen Kartenzugangsnummer und dem Symbol für kontaktloses Auslesen (NFC-Symbol).

Schritt 2: App der Krankenkasse kostenlos herunterladen

  • Auf den Seiten der Krankenkassen oder im APP- bzw. Play-Store
  • App kann auf dem Smartphone und Tablet geladen werden
  • Für gesetzlich Versicherte seit dem 01.01.2021 möglich
  • Für privat Versicherte seit 01.01.2022

Schritt 3: Anmeldung in der App, Registrierung und Identifikationsprozess

  • Unterschiede bei den Krankenkassen - informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse
  • meist mit der elektronischen Gesundheitskarte, der PIN und einem Smartphone mit NFC-Funktion

Schritt 4: Befüllung der elektronische Patientenakte

Versicherte können…

  • ihre Gesundheitsdaten in der Arztpraxis abspeichern lassen
  • selber Unterlagen einpflegen

Der Weg zur elektronischen Patientenakte – alternative Zugänge

  • Versicherte ohne Smartphone können über einen PC oder Laptop zugreifen (Desktop-Version der Krankenkassen)
  • Versicherte ohne digitales Endgerät können die Akte schriftlich bei ihrer Krankenkasse anfordern (keine Möglichkeit Akte selbst einzusehen und Dokumente selbst einzustellen)

Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?

  • Anmelde-/Identifizierungsverfahren stellt sicher, dass nur die oder der Versicherte selbst Zugriff hat
    (kostet Zeit, dient aber dem Schutz der Daten)
  • Daten liegen auf deutschen Servern und fallen unter das deutsche Datenschutzrecht
  • Patientin oder Patient entscheidet, wer die Akte lesen oder ergänzen darf
  • Arztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Kliniken und Apotheken können nur zugreifen, wenn sie berechtigt sind
  • Vergebene Zugriffsrechte können jederzeit widerrufen werden
  • Die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten liegt immer bei der Patientin oder dem Patienten!

Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:

In Zukunft kommen weitere Funktionen hinzu:

  • Daten zur pflegerischen Versorgung
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) zum Beispiel Gesundheits-Apps
  • Möglichkeit der Freigabe der Daten für die Forschung
  • Nutzung eines Sofortnachrichten-Dienstes

Diese und weitere Informationen u.a. zur Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“ finden Sie in der PDF-Präsentation.

Einen praxisnahen Tipps u.a. zum elektronischen Medikationsplan gibt es auf: https://www.medikationsplan-schafft-ueberblick.de/Tipps/

Weiteren Materialien zur elektronischen Patientenakte:

Von
S.Brandt