Ein Smartphone wird in der Hand gehalten. Über dem Smartphone sind zwei Sprechblasen mit jeweils einem Fragezeichen eingeblendet.
Quelle
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Für öffentliche Stellen müssen Webseiten bereits seit mehreren Jahren barrierefrei sein. Grundlage ist die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Seit 2025 gilt dies auch für einige Dienstleistungen und Produkte von privaten Unternehmen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG). Wer genau ist davon betroffen? Was gilt für Vereine? Was bedeutet das und wie kann man mit kleinen Mitteln seine Seiten barrierefreier gestalten?

Diese und andere Fragen besprechen wir mit unserem Experten Marc Haunschild von der Kompetenzstelle Digitale Barrierefreiheit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Dauer: 45 Minuten

Für die Videokonferenz wird die Software „Zoom“verwendet. Sie können über den folgenden Link an der Veranstaltung teilnehmen:
Meeting-ID: 891 1285 9701

Kenncode: 714251

Zur Teilnahme benötigen Sie Ihr Tablet, Smartphone oder Laptop/PC.

Hier finden Sie eine Anleitung für Teilnehmende.

Adresse

Deutschland

An dieser Veranstaltung können Sie auch online teilnehmen.